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Infoblatt Europäische Union

Flagge der Europäischen Union (Klett)

Grundlagen, Außenbeziehungen, EU-Erweiterung

Die Europäische Union ist ein Kind des Zweiten Weltkrieges. Alle europäischen Staaten waren sich nach dem Krieg einig, dass Europa niemals wieder Schauplatz von Unheil und Zerstörung sein dürfe. In einer Rede am 9. Mai 1950 sprach sich der damalige französische Außenminister Robert Schuman erstmals für die europäische Integration aus. Dieser Tag wird seitdem als Europatag gefeiert. Die Europäische Union (EU) ist ein Verbund europäischer Staaten, der durch den Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) gegründet wurde. Diesen Vertrag unterzeichneten am 7. Februar 1992 die zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (EG) in der niederländischen Stadt Maastricht. Die Europäischen Gemeinschaften bestanden seit 1967 aus drei Teilen: Der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, seit 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, seit 1957) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, ebenfalls seit 1957).
Der EU-Vertrag trat am 1. November 1993 in Kraft. 1999 wurde der EU-Vertrag durch den Vertrag von Amsterdam modifiziert und erweitert. Zur EU gehören heute (2016) 28 Staaten mit einer Gesamtfläche von 4.463 Mio. km² und einer Bevölkerung von ca. 508 Mio. Menschen: Belgien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (hat allerdings mit dem Volksvotum vom 23.6.2016 den Austritt – „Brexit“ – beschlossen), Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, (seit 1995) Finnland, Österreich, Schweden, (seit 2004) Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, (seit 2007) Bulgarien und Rumänien, (seit 2013) Kroatien. Die Staaten sind weiterhin selbstständig, haben sich jedoch in einigen Politikbereichen zur Zusammenarbeit verpflichtet. In manchen Bereichen besitzt die EU die Rechtssetzungskompetenz. Verträge mit Drittländern müssen weiterhin im Namen der EG unterzeichnet werden, da die EU keine international anerkannte juristische Person ist.

Die drei Pfeiler der EU

Die Europäische Gemeinschaft (nicht zu verwechseln mit den Europäischen Gemeinschaften) entstand aus der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), besitzt aber weitaus mehr Kompetenzen. Der Auftrag der Europäischen Gemeinschaft ist die Schaffung des Binnenmarktes und die Einrichtung der Wirtschafts- und Währungsunion. Dazu stehen ihr diverse Wirtschafts- und finanzpolitische Werkzeuge, wie etwa die Strukturfonds, zur Verfügung. Sie regelt insbesondere die Agrarpolitik, welche etwa die Hälfte des gesamten EU-Haushaltes beansprucht. Ihre Rechtssetzungskompetenz konzentriert sich in erster Linie auf die Bereiche, in denen sich ihre Mitglieder zu einer gemeinsamen Politik verpflichtet haben.
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) entstand aus der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ). Sie beabsichtigt eine Harmonisierung der Außenpolitiken der Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Westeuropäischen Union (WEU), also einer verteidigungspolitischen Komponente. Die GASP befindet sich zurzeit noch auf der zwischenstaatlichen Ebene, wird aber zunehmend in den Zuständigkeitsbereich der EU-Organe verlagert. Der Ministerrat entwickelt unter anderem "gemeinsame Standpunkte", an dem sich die nationalen Außenpolitiken orientieren sollen.
Der dritte wesentliche Pfeiler der EU ist die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (JI). Das Ziel der JI ist die Abschaffung der Binnengrenzen und eine gemeinsame Innenpolitik. Konkret umfasst die JI die Bereiche der Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik, Kontrolle der Außengrenzen, polizeiliche Zusammenarbeit und vieles mehr. Der Europäische Gerichtshof wacht über die regelkonforme Ausführung der gemeinsamen Festlegungen.

Außenbeziehungen

Die EU unterhält als politische und wirtschaftliche Macht zahlreiche vertraglich verbriefte Beziehungen zu anderen Staaten und Bündnissen. Zumeist handelt es sich dabei um Handelsvereinbarungen, beispielsweise um die Festlegung gegenseitig niedriger Einfuhrzölle. Andere wichtige Abkommen betreffen politische, kulturelle, soziale oder humanitäre Belange. Die EU unterhält darüber hinaus in zahlreichen Drittstaaten diplomatische Vertretungen, ebenso unterhalten über 150 Drittstaaten Delegationen bei der EU.

EU-Erweiterung

Viele Länder wollen der EU beitreten. Sie erhoffen sich dadurch einen besseren Zugang zu den Märkten der EU und eine Partizipation an den Fördermitteln. Die EU wiederum sucht in ihrer Erweiterung die Sicherung ihrer Außengrenzen und die Stabilisierung der an sie angrenzenden Regionen vor allem im Osten und Südosten. Potenzielle Beitrittsländer müssen diverse wirtschaftliche, politische und soziale Kriterien erfüllen, um aufgenommen zu werden. Seit der starken Zunahme der Flüchtlingsbewegungen aus dem Nahen Osten und aus Afrika ab 2015 (oder früher) und den Differenzen unter den Mitgliedstaaten bei der Begrenzung und Koordinierung der Flüchtlinge steht das Thema Erweiterung aber vorerst nicht auf der aktuellen Agenda. Im Gegenteil, tiefe Risse über das Wesen der Staatengemeinschaft werden unter den Mitgliedern deutlich. Besonders die in den letzten Erweiterungen hinzugekommenen EU-Mitglieder im Osten und Südosten Europas folgen in vielen Punkten nicht den Inhalten der EU-Verträge aus Brüssel und der offiziellen Flüchtlingspolitik. Vorläufiger Höhepunkt der EU-Krise ist das Brexit-Votum in Großbritannien, welches die Gefahr eines inneren Zerfalls der EU erhöht.

Quellenangaben:
Quelle: Geographie Infothek
Autor: Lars Pennig, Eberhard Pyritz
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004, 2012, 2016
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 07.07.2016


Schlagworte:
Europa, EU


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Autorin/Autor:

Lars Pennig, Eberhard Pyritz


TERRASSE online
www.klett.de/terrasse
Datum: 13.07.2016


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