Infoblatt Geschichte der Europäischen Union
1950
Rede des französischen Außenministers Robert Schuman; dieser spricht sich für die Europäische Integration aus.
1952
Das erste Europäische Parlament entsteht als "Gemeinsame Versammlung" der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
1967
Fusion der drei Europäischen Gemeinschaften: Der EGKS (seit 1951), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, seit 1957) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM, ebenfalls seit 1957). Primäres Ziel der Gemeinschaften ist die wirtschaftliche Integration ihrer Mitglieder und die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes; langfristiges Ziel ist der Zusammenschluss ihrer Mitglieder zu einer politischen Union.
1973
Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich von Großbritannien treten den Europäischen Gemeinschaften bei.
1979
Das Europäische Währungssystem (EWS) tritt im März in Kraft. Im Juni wird in ersten allgemeinen Direktwahlen das Europäische Parlament (EP) von den Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt und demokratisch legitimiert.
1981
Griechenland tritt den Europäischen Gemeinschaften bei.
1986
Portugal und Spanien werden Mitglieder der EG. In London wird die Einheitliche Europäische Akte verabschiedet. Sie ist ein völkerrechtlicher Vertrag und die bis dahin umfassendste Reform der (Gemeinschafts-)Gründungsverträge von 1957. Mit ihr werden die Aufgabenbereiche erweitert (Umwelt, Soziales, Forschung und Technik) und die Befugnisse der Gemeinschaften erneuert bzw. festgeschrieben. Damit ist eine tiefergehende Integration gelungen, die zu einem gemeinsamen Binnenmarkt führen soll, und alle Mitglieder sind auf die Europäische Union orientiert.
1992
Mit dem Vertrag von Maastricht wird die Europäische Union (EU) errichtet. Er schafft die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), bereitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vor und legt neue Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Justiz- und Innenpolitik fest.
Die EU besteht fortan als eine Konstruktion aus drei Säulen: Die erste Säule bilden die Europäischen Gemeinschaften (EG). Die dieser ersten Säule zugeordneten Aufgabenbereiche sind vollständig vergemeinschaftet, d. h. für sie sind allein die Organe der EU zuständig. Hier hinein gehören an erster Stelle die bereits völlig vergemeinschafteten Wirtschaftsbereiche wie z. B. die Agrarpolitik oder die Handelspolitik, aber auch der Verbraucherschutz oder die Einwanderungspolitik. Die zweite Säule ist die "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP). Inhalt der dritten Säule ist die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik zwischen den Mitgliedsstaaten der EU. Alle in ihnen enthaltenen Politikfelder sind nicht vergemeinschaftet. Es gibt zwar eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit, aber alle Befugnisse und Entscheidungskompetenzen liegen bei den einzelnen Mitgliedsländern, nicht bei der Europäischen Union. Damit unterscheiden sich beide Säulen deutlich von der ersten Säule.
1995
Finnland, Schweden und Österreich treten der EU bei.
1997
Mit dem Vertrag von Amsterdam werden die in Maastricht getroffenen Vereinbarungen überarbeitet und konkretisiert. Er markiert eine Zwischenetappe auf dem Weg der Europäischen Union ins 21. Jahrhundert und stellt wichtige Weichen für eine verstärkte Integration und die Erweiterung der EU.
1999
Die gemeinsame Europäische Währung, der EURO, wird eingeführt. Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.
2002
Die Euromünzen und -scheine werden in den zwölf teilnehmenden Mitgliedstaaten in Umlauf gebracht: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
2003
Am 16. April beschließen die 15 Mitgliedstaaten die Aufnahme von zehn neuen Ländern, die ab Mai 2004 der Europäischen Union beitreten können.
2004
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, die Slowakei, die Tschechische Republik, Ungarn und der griechische Teil Zyperns treten zum 1. Mai der EU bei. Am 29. Oktober wird von den 25 Mitgliedsstaaten ein Vertrag über eine Europäische Verfassung unterzeichnet.
2007
Bulgarien und Rumänien treten zum 1. Januar der EU bei.
Im Dezember unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Lissabon den Reformvertrag. Die "Lissaboner Verträge" sollen die EU-Verfassung ersetzen. Der Entwurf der Verfassung war 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert.
2008
Im Rahmen einer Volksabstimmung wird der Reformvertrag in Irland am 12. Juni abgelehnt. Damit gehen erhebliche Verzögerungen bei der Ratifizierung einher.
2009
In einer zweiten Volksabstimmung am 2. Oktober stimmen die Iren klar für den Reformvertrag. Am 1. Dezember tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft.
2010
Ausgelöst durch eine drohende Staatspleite Griechenlands gerät die Gemeinschaftswährung unter Druck. Die Finanzmisere in verschiedenen Euro-Ländern führt die EU in eine Schuldenkrise. Die Finanzminister der Euro-Staaten einigen sich im Zuge dessen auf einen vorläufigen, 750 Mrd. Euro schweren Rettungsschirm (EFSF), der die Zahlungsfähigkeit der EU-Staaten absichern soll. Der EFSF wird von den Euro-Staaten, der EU-Kommission sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) finanziert.
2012
Am 1. März unterschrieben 25 der 27 Staaten der EU (außer Großbritannien und Tschechische Republik) den bereits seit Jahresanfang beschlossenen Europäischen Fiskalpakt. Damit verpflichten sich die Länder, die Staatsverschuldung einzugrenzen und sogenannte "Schuldenbremsen" in den jeweiligen Verfassungen festzusetzen.
Die vorläufigen Rettungsfonds sollen im Sommer 2012 vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst werden. Dieser dauerhafte Rettungsschirm soll künftig bis zu 500 Milliarden Euro an Hilfsgeldern bereithalten.
2013
Kroatien tritt am 1. Juli als 28. Mitgliedsstaat der EU bei.
2015
Ausgelöst durch die starke Zunahme der Flüchtlingsbewegungen aus dem Nahen Osten und aus Afrika gerät die Europäische Union in eine schwere Krise. Große Gegensätze über die Strategie zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik werden deutlich, eine gemeinsame europäische Lösung zur Verteilung der Flüchtlinge auf die Mitgliedsländer gelingt nicht.
2016
Die EU schließt mit der Türkei ein Abkommen über die Rücknahme von Flüchtlingen, die über die Ägäis nach Griechenland geschleust wurden. Im Gegenzug soll für jeden zurückgenommenen Flüchtling ein asylsuchender syrischer Flüchtling direkt aus der Türkei in die EU ausgeflogen werden.
Mit dem Volksreferendum vom 23.6.2016 beschließt Großbritannien den Austritt aus der EU („Brexit“). Das Votum führt zur größten Krise in der Geschichte der EU, die bereits durch die großen Problemfelder der Eurokrise, der Flüchtlingskrise und nationalistischer Bestrebungen in mehreren Mitgliedstaaten in ihrem Zusammenhalt geschwächt ist.
Quellenangaben:
Quelle: Geographie Infothek
Autor: Dr. Klaus-Uwe Koch, Kristian Uhlenbrock, Wiebke Hebold, Eberhard Pyritz
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2004, 2012, 2016
Seite: www.klett.de
Bearbeitungsdatum: 07.07.2016
Schlagworte:
EUropäische Union, Europa
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