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Wirtschaft kompetent

Ausgabe 2021

Schulbuch

Aktualisierungen

Zum Jahreswechsel 2019/2020 gab es einige gesetzliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Inhalte im Lehrwerk „Wirtschaft kompetent“ haben. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und welche Informationen im Buch davon betroffen sind. Die aktualisierten Seiten können Sie über den jeweiligen Link herunterladen. Die aktualisierten Stellen sind auf den Seiten rot markiert.

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Anfang 2020 wurde die Meisterpflicht in 12 Gewerken wieder eingeführt, und zwar für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Dies hat Auswirkungen auf die Seite 21. Die Werte in der Randspalte wurden ebenfalls aktualisiert.
Quelle: Ernst Klett Verlag GmbH

 Seite 21 (PDF, 1.8 MB)

Sozialversicherungssystem

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind weitestgehend stabil geblieben. Lediglich der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde um 0,1 Prozentpunkt von 2,5 % auf nun 2,4 % (Arbeitnehmeranteil 1,2 %) gesenkt. Dies hat Auswirkungen auf die Tabelle auf Seite 96 sowie das Praxisbeispiel im Kapitel Lohn- und Gehaltsabrechnung (siehe nächster Kasten).
Quelle: Ernst Klett Verlag GmbH

 Seite 96 (PDF, 1.6 MB)

Anhebung des Hartz IV-Satzes

Der Hart-IV-Satz wurde für das Jahr 2020 auf 432 € angehoben. Dies hat Auswirkungen auf Seite 109 im Schülerbuch.
Quelle: Ernst Klett Verlag GmbH

 Seite 109 (PDF, 1.7 MB)

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Auch im Jahr 2020 wurden die Lohnsteuersätze geändert, somit ändern sich auch die Werte für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die anteilig von der Lohnsteuer berechnet werden. Die neuen Freibeträge, Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen für 2020 sind wie folgt:
-> Grundfreibetrag: 9.408 € (2019: 9.168 €)
-> Spitzensteuersatz wird fällig ab einem Einkommen von 270.500 €/Jahr (2019: 261.000 €/Jahr)
-> Beitragsbemessungsgrenzen
- in der Rentenversicherung/ Arbeitslosenversicherung: 6.900 € West/6.450 € Ost
(2019: 6.700 € West/6.150 € Ost)
- in der Krankenversicherung/ Pflegeversicherung: 4.687,50 €/Monat
(2019: 4.537,50 €)
-> Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung: 5.212,50 €/Monat
(2019: 5.062,50 €/Monat)

Quelle: Ernst Klett Verlag GmbH

 Änderungen im Kapitel "Lohn- und Gehaltsabrechnung" (Seiten 117 bis 119) (PDF, 2.4 MB)
 Änderungen an der Prüfungsvorbereitung (Seite 129) (PDF, 1.6 MB)