Nutzungsbedingungen Gruppenverwaltung
Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Gruppenverwaltung (Verwaltung von Gruppen von Schüler:innen und weiteren Personen durch Lehrkräfte im „Mein Klett“-Konto) der Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart Telefon: 07 11 / 66 72 13 33, Telefax: 07 11 / 98 80 90 00 99 E‐Mail: info@klett.support
A. Allgemeines
1. Geltung dieser Nutzungsbedingungen
Zusätzlich zu den AGB und den besonderen Nutzungsbedingungen für digitale Produkte und Online‐Dienste gelten die vorliegenden Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Gruppenverwaltung (Verwaltung von Gruppen von Lernenden (nachfolgend „Schüler“) und weiteren Personen durch Lehrkräfte im „Mein Klett“-Konto).
2. Voraussetzungen der Nutzung; Notwendigkeit eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit der Schule
2.1 Die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen ist Voraussetzung für die Nutzung der Gruppenverwaltung.
2.2 Vor Beginn der Nutzung der Gruppenverwaltung muss die Lehrkraft, die die Gruppenverwaltung nutzen will (im Folgenden: „Nutzer“) bestätigen, dass zwischen der Schule, der die zu verwaltenden Schüler angehören, und der Ernst Klett Verlag GmbH (im Folgenden: „Verlag“) eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag („Auftragsverarbeitungsvertrag“) besteht.
2.3 Besteht kein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen der Schule und dem Verlag, hat der Nutzer zunächst sicherzustellen, dass der Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wird, bevor der Nutzer das Bestehen eines Auftragsverarbeitungsvertrages bestätigt.
2.4 Der Verlag behält sich vor, die Gruppenverwaltung ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren, wenn dem Verlag kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Schule vorliegt, bis der Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen ist.
3. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
3.1. Der Verlag behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für den Fall, dass zwischen dem Verlag und dem Kunden ein dauerhaftes Vertragsverhältnis besteht, gelten nachfolgende Regelungen.
3.2 Der Verlag wird in dem Fall der Änderung dem Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen postalisch, per E‐Mail oder (sobald diese Funktion zur Verfügung steht) als Nachricht im persönlichen Postfach in „Mein Klett“ übermitteln. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten als von dem Nutzer genehmigt, wenn der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E‐Mail widerspricht. Das Schweigen des Nutzers zu den geänderten Nutzungsbedingungen steht somit einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden zu den Änderungen gleich. Der Verlag wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Monatsfrist hinweisen.
3.3 Ein Widerspruch des Nutzers gegen die Änderungen der Nutzungsbedingungen ist zu richten an:
- per Brief: Ernst Klett Verlag GmbH, Kundenservice, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart oder
- per Telefax: 07 11 / 98 80 90 00 99 oder
- per E‐Mail: info@klett.support
3.4 Übt der Nutzer das Widerspruchsrecht aus, gelten die Änderungen der Nutzungsbedingungen als abgelehnt und das Vertragsverhältnis wird unter Zugrundelegung der ursprünglichen Nutzungsbedingungen fortgesetzt. Der Verlag ist in diesem Fall jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
4. Kein Anspruch auf dauerhafte Nutzung der Gruppenverwaltung
Der Verlag stellt die Gruppenverwaltung kostenlos als freiwillige Zusatzfunktion zur Verfügung. Der Nutzer erwirbt keinen Anspruch darauf, die Gruppenverwaltung dauerhaft zu nutzen. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, den Funktionsumfang der Gruppenverwaltung zu verändern oder die Gruppenverwaltung wieder zu beenden.
B. Anlegen und Verwalten von Gruppen
1. Grundsätzliches zur Verwaltung von Gruppen und zur Mitgliedschaft in Gruppen
1.1. Der Verlag stellt zwei unterschiedliche Arten von Zugangswegen getrennt nach Lehrkräften und Lernenden (nachfolgend „Schüler“) zur Verfügung:
1.1.1 Lehrkräfte können die Gruppenverwaltung nur in ihrem Nutzerkonto im „Mein Klett“-Arbeitsplatz unter https://www.klett.de im Bereich „Meine digitalen Arbeitsmittel“ aufrufen (nachfolgend „„Mein Klett“-Konto“).
1.1.2 Schüler werden über das Nutzerkonto unter https://schueler.klett.de/ in die Gruppenverwaltung eingebunden (nachfolgend „Schülerkonto“).
1.2 Nur Inhaber eines „Mein Klett“-Kontos mit dem nachgewiesenen Status als Lehrkraft können die Gruppenverwaltung mit Administratorenrechten nutzen (im Einzelnen Ziffer 4), d. h. Gruppen erstellen, neue Konten für Schüler anlegen, Mitglieder zu einer Gruppe einladen oder Mitglieder aus einer Gruppe entfernen.
1.2 Alle sonstigen Mitglieder einer Gruppe haben keine Administratorenrechte.
1.3 Sonstige Mitglieder einer Gruppe können alle Inhaber eines „Mein Klett“-Kontos bzw. eines Schülerkontos werden, d. h. neben dem Nutzer selbst insbesondere Schüler, aber auch weitere Lehrkräfte, Eltern oder andere Konto-Inhaber.
2. Hinzufügen von Schülern zu einer Gruppe durch den Nutzer
Schüler können auf zwei Wegen Mitglieder einer Gruppe werden. Voraussetzung ist jeweils, dass
• die Mitglieder einer Gruppe ein Schülerkonto haben ‒ dies ist entweder ein bereits vorhandenes Konto (Ziffer 2.1) oder ein vom Nutzer eigens für die Gruppe angelegtes Konto (Ziffer 2.2) ‒ und • dass die Person, die eine Gruppe erstellt oder in eine bestehende Gruppe einlädt, für diese Gruppe Administratorrechte hat (Ziffer 1.1 und im Einzelnen Ziffer 4).
2.1 Einladen von Schülern mit bereits vorhandenem „Mein Klett“-Konto in eine Gruppe
2.1.1 Schüler, die bereits ein Schülerkonto haben, können mit einem Einladungslink zu einer Gruppe hinzugefügt werden und anschließend die in der Gruppe bereitgestellten Inhalte mit ihrem bestehenden Konto nutzen.
2.1.2 Der Einladungslink enthält die Zugangsdaten für die Mitgliedschaft in der Gruppe und ist für alle künftigen Mitglieder dieser Gruppe identisch. Der Einladungslink wird automatisch nach einem Jahr ungültig, kann jedoch vom Nutzer jederzeit vorher ungültig gemacht werden; die Einladung kann dann von niemandem mehr angenommen werden.
2.1.3 Der jeweilige Schüler muss sich zunächst in sein Schülerkonto einloggen und dann den Einladungslink aufrufen, um die Einladung anzunehmen.
2.1.4 Der Nutzer kann den Einladungslink über „Mein Klett“ per E-Mail bereitstellen und/oder als QR-Code, der von den Schülern mit einem Smartphone gescannt werden kann.
2.1.5 Legt der Nutzer eine Gruppe für eine andere Lehrkraft an, muss diese den Einladungslink den Schülern außerhalb von „Mein Klett“ mit eigenen Mitteln zur Verfügung stellen, z. B. den Link selbst per E-Mail verteilen oder den QR-Code ausdrucken.
2.1.6 Werden Schüler in eine Gruppe eingeladen, ändert sich an ihrem Schülerkonto nichts; Benutzername und Passwort bleiben gleich.
2.2 Alternativ: Anlegen einer Gruppe mit neuen „Mein Klett“-Konten bzw. Schülerkonten für die Mitglieder der Gruppe
2.2.1 Der Nutzer kann selbst die erforderlichen Schülerkonten für die Schüler anlegen, d. h. gegebenenfalls auch als zusätzliches Konto neben einem Konto, das der Schüler bereits hat.
2.2.2 Bereitstellen der Zugangsdaten
2.2.2.1 Die Schüler erhalten für die neu angelegten Konten zufällig erzeugte Benutzernamen, die keinen Rückschluss auf die Person des künftigen Mitglieds zulassen. Der Nutzer muss den Schülern die Benutzernamen individuell mitteilen. Die neu angelegten Konten haben jeweils noch kein Passwort. Das initiale Passwort muss der Schüler beim ersten Log-in selbst setzen, bevor das Konto genutzt werden kann.
2.2.2.2 Der Ablauf entspricht der Funktion „Neues Passwort setzen“ (Abschnitt C, Ziffer 4). Der Nutzer kann daher den Link zum Setzen des initialen Passworts alternativ jeweils auch an sich selbst senden lassen und das Passwort selbst festlegen. Er kann auf diese Weise nutzungsbereite Schülerkonten an die Schüler übergeben, indem er dem jeweiligen Schüler die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) des „schlüsselfertig“ angelegten Kontos individuell mitteilt.
2.2.2.3 Nutzer, die (wie beschrieben) nutzungsbereite Konten bereitstellen wollen, werden gebeten, die Schüler ausdrücklich aufzufordern, das initiale Passwort durch ein selbstgewähltes Passwort zu ersetzen.
2.2.3 Die Schüler sind bereits automatisch Mitglieder der Gruppe, ohne dass sie eine Einladung erhalten und annehmen müssen.
2.2.4 Die Schüler können die in der Gruppe bereitgestellten Inhalte nur mit den Konten nutzen, die der Nutzer eigens für die Gruppe angelegt hat. Die Schüler können weder die Inhalte der Gruppe in ein bestehendes Konto übertragen noch das neue Konto mit dem bestehenden Konto verknüpfen.
2.2.5 Vom Nutzer neu angelegte Schülerkonten haben die volle Funktionalität eines Schülerkontos. Diese Konten können jederzeit weiteren Gruppen im Wege der Einladung (Ziffer 2.1) hinzugefügt werden.
2.2.6 Die Nutzer werden gebeten, vorab zu prüfen, ob die Schüler, die Mitglieder einer Gruppe werden sollen, bereits über ein Schülerkonto verfügen. So lässt sich vermeiden, dass die in Ziffer 2.2.4 genannten Einschränkungen für die Schüler bestehen und die Schüler unnötig mehrere Konten nutzen müssen.
2.2.7 Beim Anlegen eines Kontos muss der Nutzer jeweils einen individuellen Anzeigenamen festlegen. Die Nutzer werden gebeten, keine Anzeigenamen zu verwenden, die auf identifizierbare Schüler hinweisen (z. B. tatsächliche Vornamen oder Nachnamen), sondern Zahlen oder andere Kennzeichen zu verwenden, die Außenstehenden keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person ermöglichen.
3. Hinzufügen anderer Kategorien von Personen als Schüler:innen zu einer Gruppe
3.1 Als Mitglieder einer Gruppe können alle Inhaber eines bestehenden „Mein Klett“-Kontos bzw. Schülerkontos eingeladen werden, gleich welcher Kategorie von Personen diese angehören. Der Nutzer kann daher neben Schülern auch andere Lehrkräfte oder Eltern und sonstige Dritte einladen. Ziffer 2.1 gilt entsprechend für diese anderen Kategorien von Personen.
3.2 Alle Personen, gleich welcher Kategorie, können nur auf einem der in Ziffer 2 genannten Wege Mitglied einer Gruppe werden.
4. Verwaltung einer Gruppe mit Administratorrechten
4.1 Ein Nutzer mit Administratorrechten (d. h. zwingend eine Lehrkraft, Ziffer 1) kann neue Gruppen anlegen, neue Konten für Schüler anlegen, Mitglieder zu einer Gruppe einladen oder Mitglieder aus einer Gruppe entfernen.
4.2 Alle Lehrkräfte, die Mitglied einer Gruppe sind, haben automatisch dieselben Administratorenrechte (Ziffer 1) wie der Nutzer, der die Gruppe erstellt hat.
4.3 Der Nutzer kann nur Personen in eine Gruppe einladen, deren Benutzernamen er bereits kennt. Es gibt keine Suchfunktion, um anhand von Vor- oder Nachnamen oder anderen Kennzeichen bestehende Konten (wie „Mein Klett“-Konten oder Schülerkonten) einer bestimmten Person aufzufinden.
4.4 Das Hinzufügen von Personen, insbesondere von Schüler und Lehrkräften, ist auch schulübergreifend möglich.
4.5 Der Nutzer kann Mitglieder einer Gruppe nicht eigenständig zu Mitgliedern einer Gruppe machen, die aktuell nur von einer anderen Lehrkraft verwaltet wird. Diese andere Lehrkraft muss sich als Nutzer der Gruppenverwaltung registrieren (Abschnitt A, Ziffer 2.2) und durch Einladung Mitglied der Gruppe werden (Ziffer 2.1); sie kann dann neue Mitglieder in die Gruppe einladen (Ziffer 2.1). Alternativ kann der Nutzer die andere Lehrkraft in die Gruppe einladen. Wenn diese die Einladung annimmt, hat sie ebenfalls Administratorrechte für die Gruppe (Ziffer 4.2).
4.6 Ein Nutzer mit Administratorrechten kann für Mitglieder der Gruppen, in denen er Mitglied ist, die Funktion „Neues Passwort setzen“ auslösen, in gleicher Weise, wie der betreffende Kontoinhaber dies für sich selbst tun kann (Abschnitt C, Ziffer 4).
4.6.1 Der Administrator kann dabei festlegen, dass er selbst den Link zum Setzen eines neuen Passworts erhält. Der Administrator kann daher nicht unmittelbar selbst Passwörter ändern, aber die Funktion „Neues Passwort setzen“ wie der Kontoinhaber selbst für diesen ausführen.
4.6.2 Vorzugsweise sollte der Nutzer den erzeugten Link für das Setzen eines neuen Passworts lediglich an den Kontoinhaber weiterleiten, sodass der Kontoinhaber selbst das neue Passwort festlegt, das dann dem Administrator nicht bekannt ist.
4.7 Ein Nutzer mit Administratorrechten hat abgesehen von der Möglichkeit, die Mitgliedschaft in Gruppen zu beeinflussen und die Funktion „Neues Passwort setzen“ auszulösen, keine Kontrolle über die „Mein Klett“-Konten bzw. Schülerkonten der Mitglieder seiner Gruppen; er hat insbesondere keinen Einblick in die Inhalte des Kontos, sondern kennt nur den jeweiligen Benutzernamen und (soweit von ihm selbst festgelegt), den Anzeigenamen und das Datum, an dem das Mitglied der jeweiligen Gruppe beigetreten ist.
C. Gruppenmitgliedschaft ohne Administratorrechte; Verantwortlichkeit des Erstellers einer Gruppe für die Verwaltung der Gruppe
1. Mitglieder einer Gruppe bleiben so lange Mitglieder der Gruppe und können die in der Gruppe bereitgestellten Inhalte nutzen, bis ein Nutzer mit Administratorrechten (Ziffer 4) sie aus der Gruppe entfernt.
2. Es gibt keine automatische Beendigung der Mitgliedschaft in einer Gruppe, außer wenn ein Mitglied sein „Mein Klett“-Konto bzw. sein Schülerkonto schließt. Schüler bleiben daher Mitglieder aller Gruppen, auch wenn sie an ihrer Schule die Klasse wechseln oder in eine andere Jahrgangsstufe wechseln oder wenn sie an eine andere Schule wechseln.
3. Der Nutzer, der eine Gruppe erstellt hat, ist somit verantwortlich dafür, dass Mitglieder aus einer Gruppe entfernt werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Gruppe nicht mehr erfüllen. Dies gilt insbesondere, um etwaige Einschränkungen einzuhalten, die sich aus den Lizenzbedingungen der in der Gruppe bereitgestellten Inhalte ergeben, z. B. die Beschränkung auf eine Schule.
4. „Neues Passwort setzen“: Eine Person ohne Administratorrechte, die das Passwort für ihr „Mein Klett“-Konto bzw. ihr Schülerkonto vergessen hat, kann das Passwort zurücksetzen lassen, indem sie die Funktion „Neues Passwort setzen“ auslöst. Diese Person erhält einen individuellen Link, um für ihr Konto ein neues Passwort festzulegen. Nach einmaliger Benutzung wird der Link ungültig.
Stand 27.01.2022