Bundeslandspezifische Voraussetzungen

Sie interessieren sich für einen Quer- oder Seiteneinstieg in den Beruf als Lehrkraft, wissen aber noch nicht welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen? Da die Voraussetzungen und Möglichkeiten für einen Quer- bzw. Seiteneinstieg in Deutschland länderspezifisch sind, möchten wir Sie dabei unterstützen sich einen Überblick über die Bedingungen in Ihrem Bundesland zu machen. Dafür liefern wir Ihnen die notwendigen Informationen und weitere Links für eine ausführliche Recherche.

Bundesländer

Der klassische Quereinstieg wird in Baden-Württemberg als Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst bezeichnet. Dieser ist grundsätzlich möglich, allerdings variieren sowohl die Voraussetzungen als auch die Möglichkeiten je nach Schulform. Zudem ändern sich die Bedingungen je nach Lehrbedarf an den Schulen zum Teil jährlich.

> Mehr Informationen zum Quereinstieg in Baden-Württemberg

Der Seiteneinstieg wird in Baden-Württemberg auch als Direkteinstieg bezeichnet und ist aktuell ausschließlich für berufliche Schulen möglich.

> Mehr Informationen zum Seiteneinstieg in Baden-Württemberg

Der Quereinstieg in das Lehramt ist in Bayern grundsätzlich möglich, allerdings variieren sowohl die Voraussetzungen als auch die Möglichkeiten je nach Schulform. Zudem ändern sich die Bedingungen je nach Lehrbedarf an den Schulen zum Teil jährlich. Darüber hinaus wird für den bayrischen Quereinstieg in den meisten Schulformen ein laufendes oder bereits absolviertes Lehramtsstudium vorausgesetzt.

Mehr Informationen zum Quereinstieg in Bayern

Der Quereinstieg im Bundesland Berlin ist möglich, sofern eine Stelle nicht mit einer grundständig ausgebildeten Lehrkraft besetzt werden kann. Der Bedarf variiert jenach Schuljahr und Schulform.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg im Bundesland Berlin

In Brandenburg ist ein Quer- bzw. Seiteneinstieg grundsätzlich möglich. Es existiert ein spezielles Modell für den Seiteneinstieg, wobei es sich um eine Mischform aus dem klassischen Quer- und Seiteneinstieg handelt.

Weitere Informationen zum Seiteneinstieg in Brandenburg

Der klassiche Quereinstieg wird im Bundesland Bremen als Seiteneinstieg A bezeichnet. Dieser ist in ausgewiesenen Bedarfsfächern möglich, die zum Teil jährlich variieren.

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg A bzw. Quereinstieg im Bundesland Bremen

Zudem existieren die Modelle Seiteneinstieg B und Seiteneinstieg U. Diese ähneln dem klassischen Seiteneinstieg. Beide Modelle des Seiteneinstiegs sind für Bedarfsfächer jeder Schulform möglich und als Mindestvoraussetzung gilt ein universitärer Diplom- oder Magisterabschluss oder ein Masterabschluss einer Fachhochschule.

Für den Seiteneinstieg U muss aus dem Studienfach lediglich ein Bedarfsfach ableitbar sein, während für den Seiteneinstieg B ein Bedarfsfach sowie ein weiteres Unterrichtsfach ableitbar sein muss. Zudem unterscheiden sich die beiden Formen des Seiteneinstiegs im weiteren Prozess.

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg im Bundesland Bremen

Im Bundesland Hamburg ist ein Quereinstieg in das Lehramt möglich, sofern nicht ausreichend Bewerbende mit einem Lehramtsabschluss vorhanden sind. Die entsprechenden Bedarfsfächer der einzelnen Schulformen variieren dabei teilweise jährlich.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg im Bundesland Hamburg

In Hessen ist ein Quereinstieg in das Lehramt in Bedarfsfächern möglich. Dies gilt sowohl für Gymnasien, Haupt- und Realschulen als auch für berufliche Schulen. Dabei erfolgt für jede Bewerbung eine Einzelfallprüfung.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg in Hessen

Auch ein Quereinstieg in den Schuldienst bzw. Seiteneinstieg ist in Hessen möglich. Jedoch sind die Fachrichtungen hierbei stark eingeschränkt. Über den Hochschulabschluss hinaus müssen zudem eine mindestens 5-jährige Berufspraxis in der studierten Fachrichtung vorgewiesen werden, sowie weitere bestimmte Unterrichtsfächer aus dem Studium ableitbar sein. 

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg in Hessen

 

Der Quereinstieg ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich, jedoch variieren die dafür möglichen Schulformen und Unterrichtsfächer je nach Bedarf. Aktuell wird das Quereinstiegsmodell für berufliche Schulen angeboten.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg in Mecklenburg-Vorpommern

Der Seiteneinstieg ist in Mecklenburg-Vorpommern ohne Einschränkung auf ein bestimmtes Schulfach oder eine bestimmte Schulform möglich. Die Erfolgsaussichten für die Zulassungen sind jedoch in den jeweiligen Bedarfsfächern am höchsten.

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg in Mecklenburg-Vorpommern


Der Quereinstieg wird in Niedersachsen gegenüber dem Seiteneinstieg als der favorisierte Weg bezeichnet. Je nach Schulform variieren dabei die Zulassungsvoraussetzungen. Zudem ist ein Quereinstieg in Niedersachsen nur in entsprechenden Bedarfsfächern möglich.

> Quereinstieg Niedersachsen - allgemeinbildende Schulen

> Quereinstieg Niedersachsen - Lehramt berufbildende Schulen

Der Seiteneinstieg wird in Niedersachsen als direkter Quereinstieg bezeichnet. Je nach Schulform und befristeter oder unbefristeter Lehramtsstelle variieren dabei die Zulassungsvoraussetzungen. Zudem ist ein Seiteneinstieg in Niedersachsen nur in bestimmten Bedarfsfächern möglich.

> Seiteneinstieg Niedersachsen - allgemeinbildende Schulen

> Seiteneinstieg Niedersachsen - berufsbildende Schulen

Der Seiteneinstieg in das Lehramt ist in Nordrhein-Westfalen, je nach Vorkenntnissen und angestrebter Schulform, über verschiedene Modelle möglich. Die Zulassungsvoraussetzung und Modelle können jedoch je nach Lehrbedarf an den Schulen variieren. Der Seiteneinstieg in NRW kann als Mischform aus klassischem Quer- und Seiteneinstieg bezeichnet werden.

Mehr Informationen zum Seiteneinstieg in NRW

Der Quer- und Seiteneinstieg in das Lehramt ist in Rheinland-Pfalz grundsätzlich möglich, allerdings variieren sowohl die Voraussetzungen als auch die Möglichkeiten je nach Schulform. Zudem ändern sich die Bedingungen je nach Lehrbedarf an den Schulen zum Teil jährlich.

Mehr Informationen zum Quer- und Seiteneinstieg in Rheinland Pfalz

Der Quereinstieg in allgemeinbildende Schulen im Saarland ist nur im Einzelfall möglich. Der Quereinstieg in berufliche Schulen ist abhängig von den vorausgesetzten Abschlüssen.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst für den Quereinstieg im Saarland

In Sachsen wird der Quer- bzw. Seiteneinstieg grundsätzlich mit dem Überbegriff Seiteneinstieg gleichgesetzt. Dabei variieren die einzelnen Schritte je nach Abschluss und angestrebter Schulform und können teilweise eher dem klassischen Quereinstieg oder Seiteneinstieg zugeordnet werden.

> Weitere Informationen zum Quer-und Seiteneinstieg vom Land Sachsen

> Weitere Informationen zum Quer- und Seiteneinstieg vom sächsischen Lehrerverband

Ein Quereinstieg für Hochschulabsolventen ohne Lehramtsbezug ist in Sachsen-Anhalt grundsätzlich möglich. Dieser schließt mit der zweiten Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg in Sachsen-Anhalt

Die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg in Sachsen-Anhalt sind im Gegensatz zum Quereinstieg genauer definiert. Je nach Schulform können dabei die Anforderungen an den vorausgesetzten Hochschulabschluss variieren. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung.

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg in Sachsen-Anhalt

In Schleswig-Holstein ist ein Quer- sowie auch ein Seiteneinstieg in dringend benötigten Fächern möglich. Die Bedingungen sowie die dringend benötigten Fächer variieren dabei zum Teil jährlich.

Der Quereinstieg ist für die Lehrämter an berufsbildenden Schulen, Förderzentren, Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Schwerpunkt Sekundarstufe I vorgesehen. Der Seiteneinstieg ist grundsätzlich in das Lehramt aller Schularten möglich.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg in Schleswig-Holstein

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein ist zusätzlich ein sogenannter Direkteinstieg möglich, der sich vom Quer- und Seiteneinstieg in den Mindestvoraussetzungen un der Dauer unterscheidet. Der Direkteinstieg ist dabei ausschließlich in das Lehramt für berufsbildende Schulen möglich.

> Weitere Informationen zum Direkteinstieg in Schleswig-Holstein

In Thüringen wird der Quer- bzw. Seiteneinstieg überbegrifflich als Seiteneinstieg bezeichnet. Dabei existieren verschiedene Möglichkeiten, den Weg in das Lehramt als nicht „grundständig“ ausgebildete Lehrkraft zu finden. Diese lassen sich zum Teil dem klassischen Quer- bzw. Seiteneinstieg zuordnen.

Grundsätzlich ist der Quereinstieg in Thüringen in sämtlichen Schulformen möglich.

> Weitere Informationen zum Quereinstieg in Thüringen

Der Seiteneinstieg direkt in den Schuldienst erfolgt in Thüringen je nach Bedarfslage.

> Weitere Informationen zum Seiteneinstieg und Nachqualifizierung in Thüringen